FAQ – Fragen und Antworten
Energeek® das Solar Panel mit Mietertrag für Sie
Finden Sie hier Antworten auf die meist gestellten Fragen und Informationen zum Kauf von Energeek® Solar Panels mit Mietertrag für Sie.
Was ist Energeek®?
Energeek® steht für unser innovatives Geschäftsmodell, Sie an nachhaltigen Cleantech Projekten teilhaben zu lassen und dadurch erneuerbare Energieproduktion zu ermöglichen. Indem Sie Energeek® Solar Panels erwerben, erhalten Sie eine interessante Miete, ohne ein eigenes Dach oder Immobilie zu besitzen oder ein eigenes Cleantech Projekt starten zu müssen. Unsere einzigartige Energeek® Software ermöglicht uns zudem, unsere Cleantech Projekte wirtschaftlich zu berechnen, nachhaltig zu betreiben und Ihre erworbenen Solar Panele sicher zu verwalten. Durch das Energeek® Modell finden tausende Solar Panels ihre Käufer, welche die Energiewende nachhaltig und bequem von zu Hause aus fördern. Egal, ob sich die Solar Panels – oder Sie – in der Schweiz, Deutschland, Österreich oder sonst wo auf der Welt befinden.
Was sind meine Vorteile beim Kauf von Energeek® Solar Panels?
Da gibt es viele.
Durch den Erwerb eines oder mehrer Energeek® Solar Panels kaufen Sie nicht nur normale Solarpanel, sondern ein fix fertiges, für Ihr ausgesuchtes Cleantech Projekt Strom produzierende Solarpanel. Dieses ist selbsterklärend in einem grösseren Panelverbund integriert. Dieser Verbund produziert nachhaltig Strom, was Sie durch den Erwerb von Energeek® Solar Panels zum Stromproduzenten macht. Sie erhalten dadurch das Recht, Ihr(e) Energeek® Solar Panels am ausgewählten Projektstandort über eine Projektgesellschaft, der Betreiberin des Energeek® Projektes, zum vereinbarten jährlichen Mietpreis zu vermieten.
Der Mietvertrag mit Ihren Mieteinnahmen ist fester Bestandteil Ihres Energeek® Solar Panel Kaufs.
Sie kaufen die Energeek® Solar Panels und sind dadurch deren Eigentümer. Dadurch erhalten Sie regelmässige Mieteinnahmen. Zudem fördern Sie die Energiewende direkt, bequem und von zu Hause aus, ohne dass Sie eine eigene Immobilie, Dach, Fassade, Parkplatz etc. besitzen müssen. Dies ist besonders auch im Rahmen einer Nachlassplanung interessant, da Sie Ihren Erwerb mitsamt dem Mietertrag an Ihre Nachkommen weitervererben können.
Sie profitieren bei all unseren Cleantech Projekten von der Einmalvergütung (EIV), den Fördergeldern des Bundes für Solaranlagen, welche bereits im Kaufpreis der Energeek® Solar Panels und Ihren Mieterträgen mit einkalkuliert sind - wir gehen für Sie in die Vorleistung.
Wie kann ich sicher sein, dass mein Mietertrag bezahlt wird?
Der Mietertrag ist grundsätzlich durch den Stromerlös des Cleantech Projektes gedeckt. Folgende drei Arten von Stromerlösen ermöglichen und sichern Ihre regelmässigen Mieterträge:
- Stromerlös durch Immobilieneigentümer - Jedes unserer Cleantech Projekte hat einen langfristigen Vertrag (i.d.R. 30 Jahre) mit dem Immobilieneigentümer bei welchem das System installiert wird. Dieser Vertrag hält fest, dass diese den Strom direkt von den installierten Systemen beziehen. Die Vergütung für den gelieferten Strom erfolgt in CHF pro kWh und ist vertraglich vereinbart und deckt die Mietkosten, welche an Sie zu entrichten sind.
- Stromerlös durch ZEV Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - Jedes Projekt wird, wo sinnvoll und möglich, mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV umgesetzt. Damit lässt sich auch Strom an die Nachbarschaft liefern. Die Vergütung des gelieferten kWh Strom durch ZEV erfolgt ebenfalls in CHF zu einem vertraglich vereinbarten Preis und deckt die Mietkosten ebenfalls, welche an Sie zu entrichten sind.
- Stromerlös durch garantierte gesetzliche Stromeinspeisung - Jedes unserer Cleantech Projekte, welches in Betrieb ist, speist den Überschuss an produzierten Strom in das öffentliche Netz ein. Die Vergütung des eingespiesenen Stroms in das öffenltiche Netz deckt zusätzlich die Mietkosten, welche an Sie zu entrichten sind.
Wie lange kann ich mit den Mieterträgen rechnen?
Solange Sie Ihre Energeek® Solar Panels dem Cleantech Projekt zur Verfügung stellen. Im Normalfall und sofern nicht anders beschrieben, haben unsere Projekte eine garantierte Betriebsdauer von mindestens 30 Jahren. Die erwartete Lebensdauer der Solarpanels, respektive des gesamten Cleantech Projektes ist jedoch über 50 Jahre. All unsere Projekte sind selbsttragend. Das heisst, dass die nötigen Serviceleistungen sowie die Wartungen, Reparaturen und Versicherungen einkalkuliert sind und sich so die effektive Betriebssdauer um mehrere Jahre verlängert.
Was passiert nach der angegebenen Betriebsdauer von XY Jahren mit meinen erworbenen Energeek® Solar Panels?
Sollte ein Nutzungsgeber eines Cleantech Projektes nach der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer von 30 Jahren das Cleantech Projekt nicht verlängern, suchen wir für das gesamte Cleantech Projekt respektive Ihre Energeek® Solar Panel einen neuen Standort zu den gleichen Mietkonditionen. Sie müssen dabei nichts unternehmen.
Welche Sicherheiten bestehen für ein Energeek® Cleantech Projekt?
Alle unsere Energeek® Cleantech Projekte sind durch folgende Sicherheiten geschützt:
- Vertrag - Wir haben für all unsere Cleantech Projekte einen Vertrag mit den Nutzungsgebern (das sind z.B. Immobilieneigentümer oder Projektgeber) vereinbart. Dieser Vertrag bestimmt und garantiert die Nutzungszeit sowie den Strompreis für die Abnehmer. In der Regel 30 Jahre.
- Energiegesetz & Management- Wir stellen sicher, dass das Cleantech Projekt entsprechend den geforderten rechtlichen Bestimmungen geplant, umgesetzt und betrieben wird.
- ALL-Risk Versicherung inkl. Ertragsausfall - Alle unsere Energeek® Cleantech Projekte werden bei der AXA Versicherung über eine für uns neu entwickelte spezielle Energeek® Cleantech Versicherung inklusive Ertragsausfall versichert. Die Vergütung im Schadenfall erfolgt in CHF und deckt immer mindestens Ihre Mietkosten.
Wie viel Mieteinnahmen kann ich durch den Kauf von Energeek® Solar Panels erzielen?
Grundsätzlich ist die Höhe Ihrer Mieterträge abhängig vom jeweiligen Cleantech Projekt und von der Anzahl Ihrer erworbenen Energeek® Solar Panels. Ihr Mietertrag ist für die ganze Betriebszeit des Cleantech Projektes fest vereinbart. Wir berechnen die Mieterträge anhand der Projekteigenschaften mit der potenziell realistischen Stromproduktion des Projektes sowie den nötigen Kosten wie beispielsweise Amortisation, Rückstellungen, Ersatz, Versicherungsschutz sowie Wartung und Service.
Sie profitieren bei all unseren Cleantech Projekten von der Einmalvergütung (EIV), den Fördergeldern des Bundes für Solaranlagen, welche bereits im Kaufpreis der Energeek® Solar Panels mit kalkuliert sind.
Wie viele % verlieren die Energeek® Solar Panels jährlich an Wert?
Ihre Energeek® Solar Panel behalten ihren (Kaufpreis-)Wert - weil die Betreibergesellschaft mit ihrer Marge in den technischen Erhalt und Ersatz der Energeek® Solar Panels investiert. Sie behalten zudem den Wert, weil der Strompreis weiter steigt (im Durchschnitt die letzen 50 Jahre durchschnittlich rund 1 % pro Jahr). Dieser stützt oder erhöht sogar den Wert Ihrer Energeek® Solar Panels. Wir gehen davon aus, dass die Stromnachfrage und der Strompreis zukünftig durch eine erhöhte Nachfrage infolge vermehrtem Einsatz von E-Fahrzeugen, umstellen von öl- und Gasheizungen auf Stromverbrauchende Wärmepumpenheizungen, abstellen der Nuklear- und Kohlekraftwerken, Ausbau des IOT/Internet of thins, Kryptowährungen etc. weiter stark steigen wird.
EigentümerInnen der Energeek® Solar Panels können Ihre Solarpanels jederzeit anderen Personen, Freunden, Kindern, Familie oder auch Firmen weiterverkaufen, vererben oder verschenken. Alle profitieren immer vom Werterhalt und Wertstabilität Ihrer eigenen Energeek® Solar Panels. Ohne einen jährlichen Wertverlust und Amortisation einkalkulieren zu müssen.
Erhalte ich als Energeek® Solar Panel Käufer Fördergelder oder eine Einmalvergütung (EIV)?
Ja. Sie profitieren bei all unseren Cleantech Projekten und beim Kauf von Energeek® Solar Panels von der Einmalvergütung (EIV), den Fördergeldern des Bundes für Solaranlagen. Diese Vergütungen sind bereits im Mietertrag der Energeek® Solar Panels mit kalkuliert - Wir gehen für Sie in die Vorleistung.
Wie kaufe ich Energeek® Solar Panels?
Sie finden auf unserer Webseite all unsere laufenden Projekte. Sie entscheiden anhand Ihres Budgets und Ihrer Affinität zu einem Projekt, welche und wie viele Energeek® Solar Panels Sie erwerben möchten. Danach platzieren Sie auf unserem Online Shop Ihre Reservation mit Kaufauftrag. Nachdem wir Ihren Auftrag geprüft und diesen bestätigt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit Rechnung zur Zahlung. Nach Ihrer Zahlung erhalten Sie von der Betreibergesellschaft Ihres Cleantech Projektes den Mietvertrag und alle weiteren Unterlagen zugestellt.
Was passiert wenn ich Online bestellt habe?
Nach Ihrer Onlinebestellung erhalten Sie umgehend eine Reservierungsmeldung. Wenn diese von uns bestätigt wurde, erhalten Sie die Auftragsbestätigung mit Rechnung. Nach Ihrer Zahlung erhalten Sie von der Betreibergesellschaft des Cleantech Projektes den Mietvertrag und alle weiteren Unterlagen zugestellt.
Kann ich mit WIR (CHW), Cryptos, $, Yen oder Euros bezahlen?
Sie können bis 100 % der Energeek® Solar Panels problemlos mit WIR (CHW) bezahlen.
Bitcoin, Bitcoin Cash, Etherum oder andere gängige Crypto-Currencies sowie Fremdwährungen in USD, EUR oder Yen nehmen wir auf Anfrage zum gemeinsam festgelegten Umrechnungskurs ebenfalls entgegen.
Ihr Mietertrag wird aber in jedem Fall in CHF vergütet.
An wen kann ich meine Energeek® Solar Panels weiterverkaufen und zu welchem Preis?
Sie als Eigentümer Ihrer Energeek® Solar Panels können diese jederzeit an Dritte zusammen mit dem Mietvertrag zum Weiterverkauf anbieten. Die Energeek® Solar Panels eignen sich zusammen mit dem Mietvertrag auch optimal als nachhaltiges, langfristiges und originelles Geschenk für Ihre Enkel, Kinder, Familie oder Freunde.
Wie kann ich meine Energeek® Solar Panels verkaufen?
Nachdem Sie die Bestätigung (Quittung) des neuen Käufers Ihrer Energeek® Solar Panel haben, teilen Sie durch eine kurze Meldung an CES Cleantech Energy Systems via E-Mail an info@cleantech-energy-systems.org oder Telefon via +41 44 586 37 84 mit, wem Sie die Panels Verkauft haben. Dazu brauchen wir Ihre Kontaktinformationen und Ihren Mietvertrag sowie die Kontaktangaben des neuen Inhabers der Solar Panels. Sollten Sie die Panels an uns verkauft haben, erübrigt sich der letzte Schritt selbstverständlich.
Was beinhaltet der All-Risk Versicherungsschutz?
Der All-Risk Versicherungsschutz, welcher die Projektgesellschaft während der gesamten Projektlaufzeit aufrechterhält, beinhaltet unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden und deckt folgende Risiken:
Wie wird das passive Einkommen (Mietertrag) steuerrechtlich behandelt?
Alle wiederkehrenden Einkünfte sind der Einkommenssteuer unterworfen. Hierzu zählt der regelmässige Monatslohn. Ebenso die jährlichen Erträge aus der Vermietung Ihrer Energeek® Panels. Die Mieterträge deklarieren Sie als Einkommen in Ihrer Steuererklärung zusammen mit dem Monatslohn.
Muss ich den Erlös aus dem Verkauf meiner Panels versteuern?
Nein. Wenn Sie Ihre Panels verkaufen, werden auf diese Erträge keine Steuern fällig. Auch nicht, wenn Sie zwischen Ihrem Kauf- und Verkaufspreis einen Gewinn erzielen. Denn Kapitalgewinn ist steuerfrei.
Gehören die Panels zu meinem Vermögen?
Ja, die Panels gelten als Wirtschaftsgüter, die zum privaten Besitz eines Steuerpflichtigen gezählt werden. Während auf das Privatvermögen keine Bundessteuer fällig wird, verhält es sich bei den kantonalen Steuern anders. Der Kanton besteuert das Vermögen.
Soll ich meine Panels in der Steuererklärung aufführen?
Ja, wir empfehlen, Ihre Panels in der Steuererklärung unter der Rubrik «Vermögen» zu deklarieren. Einerseits beträgt die Steuer auf das Vermögen je nach Kanton wenige Promille des Warenwerts. Anderseits besteht je nach Kanton ein steuerbefreiter Betrag. Ein solcher kann je nach Kanton bis CHF 97'000 betragen.
Kann ich den Mietvertrag, welcher die Vermietung meiner Energeek® Panels mit der Projektgesellschaft regelt, sehen, bevor ich kaufe?
Ja, selbstverständlich. Gerne senden wir Ihnen den Mietvertrag der Projektgesellschaft zu. Hier kann dieser angefordert werden.
Wie wird der Kauf von Solarpanelen verbucht?
Grundsätzlich weiss Ihre Buchhaltung oder Ihr Treuhänder am besten Bescheid. Beim Kauf von Solarpanelen handelt es sich um einen Aktiventausch. Das heisst, Sie «tauschen» Geld gegen Anlagevermögen. Während Ihr Geld auf dem Bankkonto aufgrund der Negativzinsen stetig abnimmt, produziert das Anlagevermögen eine Rendite.
Wie lässt sich dank dem Kauf von Solarpanelen die Steuerlast «optimieren»?
Der Gewinn lässt sich reduzieren, indem Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemacht werden.
Wenn die Solaranlage eine Investition für energiesparende Einrichtungen wie Wärmeisolierungen oder Anlagen zur Umstellung des Heizsystems, zur Nutzbarmachung der Sonnenenergie und dergleichen darstellt, so können im ersten und zweiten Jahr bis zu 50% vom Buchwert und in den darauffolgenden Jahren zu den für die betreffenden Anlagen üblichen Sätzen abgeschrieben werden. Für Solaranlagen gilt ein ordentlicher Abschreibungssatz von 25% pro Jahr.
Die hier aufgeführten Abschreibungssätze beziehen sich auf Abschreibungen vom Buchwert (degressive Abschreibungsmethode). Für Abschreibungen auf dem Anschaffungswert (lineare Abschreibungsmethode) sind diese Ansätze um die Hälfte zu reduzieren.
Wie wird der Mietertrag verbucht?
Jede Unternehmung verfolgt einen Zweck. Diesen entnehmen Sie dem Handelsregisterauszug beziehungsweise den Statuten. Der aus dem Anlagevermögen produzierte Mietertrag der Energeek Solarpanel erzeugt Ihnen einen Ertrag. Diesen verbuchen Sie als «betriebsfremden» Ertrag in der Erfolgsrechnung.
Was geschieht buchhalterisch, wenn ich meine Solarpanele verkaufe?
Wie beim Kauf von Panelen erfolgt bei deren Verkauf ein Aktiventausch. Hier nimmt das Anlagevermögen ab, während die Flüssigen Mittel zunehmen. Erfolgt der Verkauf nach mehreren Jahren zu einem über die erfolgten Abschreibungen höheren Preis, so werden hiermit stille Reserven realisiert. Es sei empfohlen, den Wertbestand der Panele in der Abschreibungstabelle zu führen.
Was geschieht mit den Solarpanelen bei meinem Ableben?
Falls sich die Panele in Ihrem Privatvermögen befinden, dann werden diese im Rahmen der nachlassrechtlichen Normen entweder an den Ehegatten, die Kinder oder die Eltern vererbt. Sollten keine Nachkommen vorhanden sein, so besteht im Falle des Ablebens die Möglichkeit, im Kaufvertrag eine Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung zu veranlassen.
Warum sind die Mieteinnamen so hoch und warum ist die Differenz bei ähnlichen Projekten so viel?
Unsere Projekte sehen nur auf den ersten Blick sehr ähnlich aus. Jeder Standort und jedes Projekt wird individuell geplant,gebaut und genutzt. Sei es, dass man Solar Panels auf das Dach, die Fassade oder mit Trackern welche bis zu 63 % Mehrertrag mit Bifazialen Modulen produzieren, nutzt, ein kleineres oder grösseres Speichersystem mit Li/Io, Salzwasser oder Wasserstoff vor Ort einsetzt, die bestehende öl/Gas-Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und mehr oder weniger E-Ladestationen mit diversen E-Fahrzeugen, welche an diesen Stationen getankt werden können, einsetzt. Die Stromproduktion, wie auch der vereinbarte Stromabnahmepreis sowie der Energeek Panel Preis pro Projekt, variiert daher von Projekt zu Projekt deutlich. Für Wärme- und E-Fz Strom können höhere Erträge durch die Projektgesellschaft erwirtschaftet, als nur die Einspeisung in's Grid, Diese Mehrerträge werden dann an die Energeek Paneleigentümer mit dem Mietertrag vergütet. Der Mietertrag des Panels wird aufgrund oben aufgeführten umfangreichen Faktoren genau berechnet. Die Schwankung des Mietertrages und des Kaufpreises des Energeek Panels nach oben oder unten kann bis zu 50 % oder mehr betragen.
Die Kündigungsdauer ist 6 Monate für beide Parteien. So könnte dies z.B. sein, dass Sie nach 1 Jahr den Vertrag mit mir als Vermieterin künden könnten? Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht?
Sie sprechen folgenden Absatz im Mietvertrag an:
- Anfang, Dauer, Beendigung des Mietverhältnisses, Rückgabe
Das Mietverhältnis beginn mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Die Dauer ist unbestimmt. Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten jederzeit widerrufen/gekündigt werden. Bei einem wichtigen Grund (z.B. Ausbleiben der Mietzinszahlungen) kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen aufgelöst werden. Bei einer Beendigung entscheidet die Mieterin darüber, ob der Vermieterin neue Energeek® Solar Panele in Originalverpackung oder andere gleichartige Energeek® Solar Panele übergeben werden. Der Mieterin steht es frei, der Vermieterin ihre eigenen gebrauchten Energeek® Solar Panele abmontieren und übergeben zu lassen. Die Mieterin verpflichtet sich zur Rückgabe der Mietsache am Ort, wo sie diese übernommen hat.
Ihre Anmerkung mit der Kündigung nach 1 Jahr verstehen wir grundsätzlich.
Wegen der sehr langen Einsatzdauer Ihrer Panels gibt es zwei Gründe für die hier angewendete Kündigungsfrist.
A) Ein rechtlicher Grund
Vertragsverhältnisse von allzu langer Dauer können eine «übermässige Bindung» darstellen.
Eine solche ist gemäss Art. 27 des Zivilgesetzbuches ungültig.
Weil die sogenannte «ewige Miete» unzulässig ist, müssen beide Parteien die Möglichkeit haben, das Mietverhältnis aufzulösen.
B) Ein praktischer Grund
Da unsere Nutzungsverträge mit den Immobilieneigentümern, auf welchen Ihre Panels liegen, 30 Jahre mit Option auf +5 Jahre dauern und unterzeichnet sind, macht es grundsätzlich keinen Sinn, nach einem Jahr ohne Grund zu künden. Da wir dann das Panel demontieren und ihnen zusenden müssen, da Sie der Eigentümer sind. Daher gibt es keine Mindestlaufzeit, da auch Sie mit einer Frist von 6 Monaten künden können.
Es könnte aber bei folgenden Ereignissen dazu kommen, dass gekündet werden muss – aber nie zu Ihren Ungunsten, da Sie die Projektgesellschaft und die All-Risk Versicherung in jeden Fall schadlos halten und Ihren Besitzstand wahren wird:
- Das Gebäude, auf dem Ihre Panels Strom produzieren, ist abgebrannt und wird nicht wieder aufgebaut. Jetzt muss der Mietvertrag gekündet werden können. Um das (neue) Panel (bezahlt von der Versicherung) an einem anderen Ort zu den gleichen Konditionen für Sie wieder einzusetzen. Sie werden dann bei der Kündigung einen neuen Mietvertrag mit einem neuen Einsatzort erhalten.
- Der Immobilieneigentümer, auf dem das Panel Strom produziert, wir, die Projektgesellschaft oder ein Investor möchte Ihre Energeek Panels abkaufen. Oder Sie möchten an jemanden die Panels verkaufen. Dies kann aus verschiedenen Gründen sein. Da Sie Eigentümer sind, können Sie entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten oder nicht. Auf jeden Fall aber werden Sie immer schadlos gehalten (Besitzstandswahrung), da Sie Eigentümer der Panels sind. Sie erhalten immer mindestens ihren ursprünglich bezahlten Betrag für den Verkauf des Panels oder einen neuen Produktionsort mit mindestens den gleichen Mieteinnahmen für Ihre Panels angeboten.
Mit wie vielen Panels kann man einen durchschnittlichen Haushalt in der Schweiz mit Strom versorgen pro Jahr? Mit 10 Panels?
Um diese Frage zu beantworten müssen wir kurz etwas ausholen:
Ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt mit rund 2.5 Personen benötigt ca. 3'500 bis 5'000 kWh Strom pro Jahr. Ein EFH Haushalt mit ebenfalls 2.5 Personen, aber mit Wärmepumpenheizung benötigt dann ca. 10'000 bis 20'000 kWh Strom mehr; je nach Grösse, Alter und Verbrauch des Hauses. Bei einem CH-Durschnittsstrompreis von aktuell ca. 22 Rp./kWh ist der CHF Strom-Aufwand pro Haushalt somit zwischen CHF 770.— bis 1'100.— respektive 2'970.— bis 5'500.-- pro Haushalt mit Wärmepumpenheizung bei einem EFH. Als Randbemerkung: Eine Wärmepumpe «verbraucht» im Schnitt 50 % weniger Geld, als eine öl- oder Gasheizung, aber bei gleichen 23C° Wärme im Haus… -> je nach dem, kann so mit unseren Energeek® Solar Panel Angeboten (Annahme 100.-- / Miete pro Jahr) ab rund 8 bis 55 Energeek® Solarpanels der Geldverbrauch für Energie eines CH-Haushaltes somit substituieren.
Nun zur eigentlichen Antwort der Frage: Gehen wir von Schweizer High Tech Solarpanels aus, welche 390 bis 500 Wp (Bifacial) bei 1'100 Sonnen-Stunden zu 100 % erzielen, benötigt man nun tatsächlich rund 10 Stück, um den gesamten Strom-Verbrauch selber produzieren zu können. Man muss aber eine Speicherlösung / Batterie bereitstellen, damit ein möglichst hoher Eigenverbrauch gewährleistet und für den Hauseigentümer verfügbar ist. Kommt noch ein E-Fz, Wärmepumpe, Grosszügiger Verbrauch im Umgang mit Strom etc. dazu, entsprechend mehr. Aber eben, wie oben erwähnt, Spart man nicht nur viel Geld (50 – 80 %) beim substituieren von öl-/Gas Heizung, sondern auch beim Umstieg von Benzin / Diesel Fahrzeugen zu Strommobilen. Daher bietet die CES Cleantech Energy Systems immer Komplettlösungen mit Wärmepumpe, E-Fahrzeugen, Batterie etc. an und hat das Energeek® https://www.energeek.biz System entwickelt.
Wie entsteht der Kaufvertrag?
Der Kunde bestellt online eine beliebige Anzahl Energeek Photovoltaikpanels. Diese Internetbestellung wird von CES bestätigt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde die vereinbarte Zahlung geleistet hat und CES den Erhalt der Zahlung (Onlinequittung) feststellt und dem Kunden die Zahlung und die Bestellung bestätigt hat.
Wie weiss ich, dass das gekaufte Panel mir gehört?
Jedes Panel verfügt werkseitig über eine eindeutige und direkt adressierbare Serie Nummer, welche am Panel angebracht ist. Diese Serie Nummer wird individuell jedem Käufer zugewiesen. Er kann dadurch sein Panel jederzeit beispielsweise auf einem Dach identifizieren.
Muss ich beim Kauf das Panel überprüfen?
Die Funktionsfähigkeit eines Panels muss nur dann überprüft werden, wenn es direkt bei CES abgeholt oder von dieser geliefert wird. Wenn das Panel direkt auf eine Baustelle geliefert wird, übernimmt CES die Funktionsprüfung.
Ab wann läuft die Garantiefrist?
Die Gewährleistungsfrist (Garantie) von 2 Jahren läuft ab Datum der Übergabe des Panels an den Käufer beziehungsweise ab Auslieferung an einen Ort der Installation.
Wie steht es mit der Aufbewahrung meines Panels?
Die gekauften Panele können so lange kostenfrei in der Obhut von CES verbleiben bis der Käufer sein Panel abholt beziehungsweise eine beauftragte Drittperson zwecks Installation am Projektort abholt.